Das Finanzgesetz sieht eine vorübergehende Steuergutschrift zugunsten von Unternehmen vor, die Investitionsausgaben in Tätigkeitsbereichen tätigen, die zur Herstellung von Batterien beitragen, von Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen oder Wärmepumpen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift ist die vorherige Genehmigung des Investitionsplans des Unternehmens durch das für den Haushalt zuständige Ministerium. (Voraussetzung für die Steuergutschrift ist die Realisierung neuer Investitionen). Der Satz der Steuergutschrift ist festgelegt, grundsätzlich, bei 20 % ; Sie variiert jedoch je nach Unternehmensgröße und Standort der Investitionen. Es kann 60 % erreichen. Das Inkrafttreten dieses Systems unterliegt der Veröffentlichung eines Dekrets und der Genehmigung durch die Europäische Kommission..











