Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation, Beiträge und Pressevertrieb, ARCEP passt Parameter an, die zur Festlegung eines Teils der Vergütung von Presseverkäufern verwendet werden.
ARCEP hat beschlossen, die Schwellenwerte zu senken, die zur Bestimmung der Steigerungsrate im Zusammenhang mit dem Umsatz jedes Pressehändlers und den Beiträgen zur öffentlichen Konsultation verwendet werden, die vom 23. Juni bis 12. Juli 2023 zu diesem Thema stattfand.. Dieser Beschluss tritt für Vergütungen in Kraft, die für Umsätze ab dem zweiten Halbjahr 2023 gezahlt werden. ARCEP beschließt, die Umsatzschwellenwerte, die erforderlich sind, um von den unterschiedlichen Umsatzsteigerungsraten zu profitieren, um 6 % zu senken. Die Vergütung eines Presseverkäufers besteht derzeit aus einer Provision, die als Prozentsatz der über ihn getätigten Verkäufe von Tageszeitungen und Zeitschriften ermittelt wird. Es besteht aus einer Grundvergütung abhängig von der Art der Verkaufsstelle und zusätzlichen Erhöhungen, von denen eine an die Höhe dieser Verkäufe gekoppelt ist. : desto größer ist der Presseverkauf, desto mehr profitiert der Händler von einer hohen Aufschlagsrate.

Zeitungsverkäufe rückläufig
Der anhaltende und allgemeine Rückgang des Umsatzes der nach Ausgaben verkauften Presse (Durchschnittlich 6 % pro Jahr zwischen 2017 und 2021) führt zu einer mechanischen Kürzung der Vergütung der Presseverkäufer. Was ist mehr, Die Umsatzschwellen, die zur Bestimmung des Aufschlagsatzes für jeden Händler verwendet werden, wurden nicht überarbeitet, um dem allgemeinen Rückgang der verkauften Druckmaschinen nach Anzahl Rechnung zu tragen, Diese Situation führt zu Presseverkäufern (Überschreitung einer Umsatzschwelle nach unten) nicht nur eine mengenabhängige Kürzung ihrer Vergütung zu tragen, sondern auch eine zusätzliche Reduzierung, die mit der Verringerung ihrer Steigerungsrate verbunden ist. Dieser Rückgang untergräbt die Attraktivität des Berufes Presseverkäufer. Es dürfte den Umfang der Abdeckung des Verkaufsstellennetzes in Frage stellen, in Ordnung, die territoriale Kontinuität der Presseverbreitung, für deren Gewährleistung ARCEP verantwortlich ist. Folglich wurde ARCEP angenommen, 18. Juli 2023, eine Entscheidung, mit der die Schwellenwerte für die Erhöhung im Zusammenhang mit dem Umsatz der Pressehändler um 6 % gesenkt werden.
Öffentliche Konsultation des Sektors
Zusätzlich, ARCEP befragt Branchenakteure zu mittelfristigen Veränderungen der Vergütungsbedingungen von Presseverkäufern. Diese öffentliche Konsultation, am 23. Juni gestartet, ist bis Mitte Oktober geöffnet und zielt darauf ab, die Einschätzung der Akteure der Branche zu den aktuellen Vergütungsbedingungen für Presseverkäufer und den aus ihrer Sicht mittelfristig für notwendig gehaltenen Änderungen zu erfahren.











