Erster Transport, Handbuch

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Die Arbeitsgruppe „Absolute Human Resources“ erläutert die Auszahlungsbedingungen der Transportprämie, Ein interessantes Gerät in einer Zeit, in der Kaufkraft und Kraftstoffpreis tägliche Sorgen bereiten.

Die Fahrtkosten der Mitarbeiter zur „Heimarbeit“ können von ihren Arbeitgebern übernommen werden. Diese Unterstützung ist optional. Also, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Transportbonus zahlen : um die Treibstoffkosten zu decken (Wesen, Diesel), sowie die Stromkosten für Elektrofahrzeuge, Plug-in- oder Wasserstoff-Hybride, auf dem Weg zwischen ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort und ihrem Arbeitsplatz exponiert sind. Diese Prämie muss allen Mitarbeitern zu gleichen Konditionen zugeteilt werden.. Eine Anpassung an die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist ohne mögliche Ausschlüsse möglich. (C.T. R3261-11). Arbeitnehmer, die ohne Transportkosten untergebracht werden, oder Arbeitnehmer, die von einem vom Arbeitgeber dauerhaft zur Verfügung gestellten Fahrzeug profitieren, oder deren Beförderung vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kann diesen Bonus nicht beanspruchen. Auszubildende sind vom System ausgeschlossen (CHEF). Für Teilzeitbeschäftigte oder Mitarbeiter mehrerer Arbeitgeber, Bei weniger als einer Halbzeitarbeitszeit gelten besondere Regelungen zur anteiligen Unterstützung.

Genaue Zuschreibungsbedingungen
Arbeitnehmer können den Bonus „Verkehr“ beanspruchen, wenn ihre Wohnung außerhalb des städtischen Verkehrsbereichs liegt und/oder wenn ihre Arbeitszeit es ihnen nicht ermöglicht, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.. Die betreffenden Ausgaben, Kraftstoffkosten oder Stromkosten für Elektrofahrzeuge, Plug-in- oder Wasserstoff-Hybride (im Rahmen der unten genannten Befreiungen von den Sozialversicherungsbeiträgen) müssen nicht begründet werden. Jedoch, Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass seine Wohnung außerhalb des städtischen Verkehrsbereichs liegt und/oder dass die Nutzung seines Privatfahrzeugs unbedingt erforderlich ist. Im Falle einer Kontrolle, Außerdem muss die Meldebescheinigung des Arbeitnehmers vorgelegt werden. Der Bonus ist im Rahmen der Freigrenzen der jeweiligen Systeme mit dem nachhaltigen Mobilitätspaket und Kilometerpauschalen kombinierbar. Andererseits, Letzteres ist nicht mit der Pflichtzahlung des Arbeitgebers für das ÖPNV-Abonnement kombinierbar. Ebenfalls, im Falle einer besonderen Berufskostenpauschale, Die Transportprämie muss vor der Anwendung dieses Abzugs wieder in die Beitragsbasis mit Ausnahme von CSG/CRDS eingesetzt werden.

Umsetzungsmodalitäten
Die Summe, die Bedingungen und Kriterien für die Gewährung des Transportbonus (Ein-/Ausgänge, Vertragsaufhebung …) muss durch eine Betriebsvereinbarung oder durch eine Branchenvereinbarung vorgesehen sein und andernfalls durch einseitige Entscheidung des Arbeitgebers nach Anhörung des Sozial- und Wirtschaftsausschusses, falls es einen gibt. Die Prämie ist von allen Sozialabgaben befreit (einschließlich CSG/CRDS) und Einkommensteuer, innerhalb der Grenze von 200 Euro für Kraftstoffkosten und 500 Euro für Stromkosten für Elektrofahrzeuge, Plug-in- oder Wasserstoff-Hybride. Die Grenze von 500 Euro bemisst sich aus der Kombination der Transportprämie mit dem nachhaltigen Mobilitätspaket, sofern der Arbeitgeber auch letzteres System organisiert. Wenn der Transportbonus mit Kilometergeldern kombiniert wird, die Freigrenze entspricht den dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Kosten. Es muss auf den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter erscheinen..

NEU SEIT 1. JANUAR 2022
Der Arbeitgeber kann die Transportprämie über eine dematerialisierte und vorausbezahlte Zahlungslösung bezahlen, mit dem Titel „Mobilitätsgutschein“, das nach dem Vorbild von Essensgutscheinen funktioniert.

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