Massen- und Wiederverwendungsnetzwerk (RVR) begrüßt die Veröffentlichung des Dekrets zur Umsetzung von Artikel 23 des Klima- und Resilienzgesetzes, im Jahr 2021 verabschiedet. Nach vier Jahren des Wartens und zwei öffentlichen Konsultationen, das letzte davon im März 2025, Der Sektor verfügt endlich über einen klaren Rahmen, um die Entwicklung des Massenverkaufs zu beschleunigen.
Artikel 23 II des Klima- und Resilienzgesetzes verlangt dies, Stand: 1. Januar 2030, Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern verkaufen Produkte, die ohne Primärverpackung präsentiert werden, einschließlich Großverkauf, d.h. mindestens 20 % ihrer Verkaufsfläche sind Konsumgüter, entweder ein Gerät mit gleicher Wirkung, ausgedrückt in der Anzahl der Referenzen oder im Verhältnis zum Umsatz. Ein Erlass sollte die zu erreichenden Ziele festlegen, nach Produktkategorien, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Besonderheiten von Vertriebsnetzen, insbesondere bestimmte Arten von Spezialunternehmen, sowie erforderliche Anpassungen in den Erzeugerpraktiken, Händler und Verbraucher. Dieses Dekret wurde am 21. November 2025 veröffentlicht. Für Célia Rennesson, Direktor des Réseau Vrac et Réemploi, „Wir haben jetzt einen Erlass, der einen klaren Rahmen für die Berechnung des Rechtsziels festlegt. Allerdings bedauern wir die 75-prozentige Modulation bei Kosmetikprodukten, Reinigungsmittel, alkoholische Getränke und Produkte, die in wiederverwendbaren Verpackungen verkauft werden, die im Erlass für die Berechnung der Gesamtverkaufsfläche vorgesehen sind, des Gesamtumsatzes und der Gesamtzahl der Referenzen. Wir würdigen die erheblichen Anstrengungen, die die Händler unternehmen, indem sie ehrgeizige Lösungen in mittlerweile sehr kurzen Fristen umsetzen.. Dieser Aufwand, wenn auch erheblich, ist eine positive Nachricht : Dies ermöglicht den effektiven Einsatz von Massengütern am Boden, wird dem gesamten Sektor neue Kraft verleihen und die Voraussetzungen für eine echte kommerzielle Dynamik rund um das Massenangebot schaffen. »
Entwickeln Sie Massen in mittleren und großen Flächen
Konkret, Das bedeutet, das Massenangebot zu erweitern und attraktiv zu gestalten, zur Einrichtung von Kommunikations- und Verbraucheranwerbungskampagnen, um spezifische Werbepläne zu erstellen und umzusetzen, um Filialteams zu schulen, insbesondere auf gute Hygiene- und Rückverfolgbarkeitspraktiken bei Großverkäufen. RVR sagt, es sei bereit, Marken bei diesem Vorhaben zu unterstützen, beispielsweise mit Tools wie einem rechtlichen Leitfaden für Großverkäufe, ein Leitfaden zu guten Hygienepraktiken für Großverkäufe, der in Zusammenarbeit mit dem FCD verfasst wurde, sowie Schulungen, die an die Bedürfnisse von Marken angepasst sind.
Neues Ziel : Betriebe mit weniger als 400 m²

Ich möchte im Regulierungsrahmen noch weiter gehen, Auch RVR sieht „zwei Notfälle, die jetzt angegangen werden müssen“. Bereiten Sie jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht vor, um die Erreichung der gesetzten Ziele zu bewerten und eine Reihe abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen für Unternehmen einzuführen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Starten Sie den Versuchsauftrag für Unternehmen mit weniger als 400 m², die ein dreijähriges Experiment eröffnen muss, um die Bedingungen zu ermitteln, die eine Beschleunigung der Massenentwicklung in diesen Unternehmen ermöglichen.












