Der Rechnungshof veröffentlichte Ende September einen Bericht über den Allgemeinen Sozialversicherungsfonds der Insel La Réunion, die erste seit einer Inspektion im Jahr 2002.
Das Gericht stellt insbesondere mehrere Feststellungen fest. Dabei wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Qualität der erbrachten Dienstleistungen je nach Branche unterschiedlich ist., mit deutlichen Schwierigkeiten im Altersbereich und einer Verlangsamung der Verbesserungen im Krankheitsbereich. Anschließend weist sie darauf hin, dass die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zu lange dauere., was zu einem Anstieg der Forderungsausfälle führt, umstritten oder seit 2019 vorgeschrieben (+13 %). Auch die Leitung des CGSS weist Unzulänglichkeiten auf, insbesondere im Hinblick auf unvollständige Interessenbindungs- und Beitragserklärungen von Geschäftsführern. Endlich, Die administrative Führung der Organisation ist durch eine unvollständige Formalisierung des Einkaufsprozesses gekennzeichnet, Änderungen in der Praxis erforderlich machen.











