
Das Gesetz über freiwillige Engagement und Vereinfachung des Gemeinschaftsleben, in monetarisierter Form, zu bestimmten Assoziationen. Emmanuel Labrousse, Co-Leiter der Sozialarbeitsgruppe von Walter France, Bietet die erforderlichen Details.
Dieses System orientiert sich an dem bestehenden System zur Spende von Ruhetagen an die Eltern eines verstorbenen oder schwerkranken Kindes*. Ziel dieses Gesetzes von 2024 ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und das Gemeinschaftsleben zu vereinfachen ; es ist um zwei Hauptachsen gegliedert. Spenden von Ruhetagen in monetarisierter Form : Ein Mitarbeiter kann spenden, in monetarisierter Form, eine bestimmte Anzahl an Ruhe- und Urlaubstagen, die nicht an eine im Allgemeinen Steuergesetzbuch definierte Organisation gehen. Diese Spendenmöglichkeit betrifft auch bezahlten Jahresurlaub für Zeiträume von mehr als 24 Arbeitstagen.. Aus dieser Bestimmung folgt, dass sich die Spende nur auf die fünfte Woche des bezahlten Urlaubs beziehen kann.. Außerdem, Die Spende sollte sich auch auf herkömmliche oder gesetzliche zusätzliche Urlaubstage beziehen (verlassen, Dienstalter, Spaltung, usw.). Zu beachten ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Grundsatz der Spende und die begünstigte Organisation einigen müssen.. Der Arbeitnehmer kann diese Spende seinem Arbeitgeber nicht aufzwingen. Sofern diese gesetzliche Regelung am 17. April 2024 offiziell in Kraft getreten ist, die Anzahl der Ruhe- und Urlaubstage, die gewährt werden können, sowie die Bedingungen ihrer Monetarisierung, muss durch einen noch nicht veröffentlichten Erlass konkretisiert werden. Die praktische Umsetzung dieser Vorrichtung ruht daher noch, Mangel an technischen Details.
Erlaubnis zur Arbeit in Vereinen
Mit diesem Gesetz werden auch ehrenamtliche Delegierte des Bürgerbeauftragten für die Ausübung von Vereinsaufgaben zugelassen und der Bürgerurlaub für die Ausübung von Vereinsaufgaben ausgeweitet. Also ein Angestellter, Ausübung der Aufgaben des Beauftragten des Bürgerbeauftragten auf freiwilliger Basis**, können von sechs Arbeitstagen Urlaub pro Jahr profitieren, um sich am Gemeinschaftsleben zu beteiligen und ehrenamtliche Vereinsaufgaben wahrzunehmen. Diese Tage können in halbe Tage aufgeteilt werden***. Dieser Urlaub ist unbezahlt (sofern nichts anderes vereinbart wurde).
* Artikel L1225-65-1 des Arbeitsgesetzbuches.
** geänderter Artikel L3142-54-1 des Arbeitsgesetzbuches.
*** Artikel L3142-54-1 und L3142-59 des Arbeitsgesetzbuches.











